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Prof. Dr. phil. Uwe Danker
Zukunft der Gedenkstätten
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Thesen zur zukünftigen Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein

Vortrag am 8.6.2006 in Kaltenkirchen im Rahmen einer Veranstaltung der Gedenkstätte Springhirsch

Frau Vorsitzende Körby, Herr Ehrenvorsitzender Dr. hc Hoch, lieber Gerhard, verehrte Anwesende, ich danke für die ehrenvolle Einladung, Ihnen heute einige Überlegungen vorzutragen.

Zu meiner Person: Ich spreche hier heute nicht nur als Wissenschaftler, sondern vor allem in der Rolle als Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung schleswig-holsteinische Gedenkstätten. Diese opulente Einrichtung - dem Stiftungsrat steht neben dem ehemaligen Landesbankchef Dr. Rümker kein geringerer als unser MP Carstensen persönlich vor (und er nimmt diese Rolle auch aktiv wahr), es gibt einen wissenschaftlichen Beirat mit 7 anerkannten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, im geschäftsführenden Vorstand sind wir 5 ehrenamtlich arbeitende Akteure – diese also wahrlich opulente Einrichtung macht neben einigen kleinen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten das, was früher eine Sachbearbeiterin (neben anderen Aufgaben) im Kultusministerium erledigte: die Mittelzuweisung von derzeit 40.000 € Landesmitteln an Gedenkstätten sowie die Verausgabung der stiftungsseigenen Zinserträge, derzeit etwa 10.000.- € im Jahr. Das ganze klingt nach sehr wenig Geld, richtig, und nach purem bürokratischen Wahnsinn, falsch.

Durch die Bürgerstiftung nämlich werden die Fördermaßnahmen von politischen und finanziellen Konjunkturen (und Krisen) befreit: wir und keine Landtagsmehrheiten vergeben diese Gelder. Das sorgt für Sicherheit und Berechenbarkeit. Unsere transparenten Förderrichtlinien formulieren ganz neue inhaltliche Anforderungen. Unsere Förderpolitik sieht kurz gesagt so aus: einen projektbezogenen Förderantrag soll auch eine Grundschulklasse ohne Hilfe der Lehrkraft an uns richten können; will sagen: diese Förderungen sind extrem niedrigschwellig und unbürokratisch. Unsere institutionellen Förderhürden dagegen sind recht hoch, da verlangen wir inhaltliche und pädagogische Konzepte und manches mehr; das soll Professionalisierungsdruck bei den Antragstellern erzeugen, was sie sehr nerven kann, aber uns alle gemeinsam in die Lage versetzen wird, auch mal richtig Geld aus bundesdeutschen und europäischen Fördertöpfen in unser Land zu lenken. Um diese Arbeiten zu machen, brauchen wir tatsächlich die genannten dickbauchigen Gremien unserer Stiftung.

Bevor ich zu meinen Überlegungen komme, möchte ich herzlich gratulieren, gratulieren zum zehnjährigen Bestehen Ihrer Gedenkstätte, Ihnen im Namen der Bürgerstiftung danken für mehr als ein Jahrzehnt des Engagements nicht nur für eine gute Sache, sondern für mehr als ein Jahrzehnt erfolgreicher, inhaltlich vorbildlicher Arbeit. Ihr pädagogisches Konzept der Träger- oder Patenschaften z.B. hat diese Gedenkstätte über die Region hinaus bekannt gemacht, vor allem aber, was für Gedenkstättenarbeit lebenswichtig ist, ganz fest in der Region, in den Schulen, verankert.

Wenn wir 25 Jahre zurück denken an Deine 12 wiedergefundenen Jahre, Gerhard, an die Konflikte damals, und dann den Blick in die Gegenwart zurück holen: Diese Einrichtung ist nicht mehr strittig, und wer sie ablehnt, wird es in der Regel jedenfalls nicht mehr offen tun. Es hat sich einiges in unserer Gesellschaft geändert, die Hauptleistung für diese Anerkennung liegt aber in der Gedenkstätte und in der Arbeit des Trägervereins begründet. Das ist im übrigen eine aktuelle Lehre: Wir sind nicht mehr in den 1970ern. Gedenkarbeit ist nicht mehr vorrangig konfliktorientiert, sondern sie hat im Gegenteil nur da eine Chance auf Nachhaltigkeit, wo es ihr gelingt, in der Region selbst verankert zu sein, Anerkennung zu finden.

Die Kennzeichen hier am Ort: Gute Ideen, ein langer, extrem langer Atem, und unendlich viel ehrenamtliches, rein ehrenamtliches, darauf komm ich noch mal zurück, Engagement. Bewundernswert über so viele Jahre und so wertvoll.

Nun. Ich bin nicht als Lob- und Festredner gekommen, das können andere besser. Ich bin gekommen, um „Thesen zur zukünftigen Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein“ vorzutragen. Es handelt sich um Thesen, die ich auch in die begonnene Zukunftdebatte innerhalb der Bürgerstiftung eingebracht habe. Sie sollen helfen, ein tragendes Konzept für unsere zukünftige Arbeit und unsere Förderpolitik, eventuell auch Umsteuerungen unserer Finanzflüsse zu entwickeln. Derartige Thesen sollen Diskussionen anregen, Reibung und Bewegung auslösen, sie sind also ihrer Natur gemäß gedanklich zugespitzt, teilweise provokant, gerade auch für Menschen, die sich in der Gedenkstättenarbeit engagieren. Es wird also unbequem jetzt.

Kurz gesagt: Ich stelle bezogen auf die nähere Zukunft die Sinnfrage. Ist Gedenkstättenarbeit (noch) sinnvoll, sind Gedenkstätten also weiterhin zu fördern, für welche zukünftigen Aufgaben oder Leistungen?

 

I. Abschnitt:

Sechs gesellschaftliche Erwartungen an Gedenkstätten, ihre gegenwärtige Bedeutung sowie ihre Umsetzung in der schleswig-holsteinischen Gedenktopografie

Zunächst will ich, weil wir ihnen immer und überall begegnen, allgemeine gesellschaftliche Erwartungen an Gedenkstätten und ihre Arbeit betrachten. Es handelt sich teilweise um Existenz-Rechtfertigungen der Gedenkstätten selbst, teilweise um nichtwissenschaftliche, populäre Begründungen für Gedenkstättenarbeit. Ich glaube aber, dass man die folgenden sechs Punkte grundsätzlich zu einer konsensualen Annahme darüber erklären kann, welche Rolle und Funktion Gedenkstätten in unserer Gesellschaft besitzen.*

* Einige der folgenden Überlegungen stammen inhaltlich modifiziert und stark gekürzt aus einem diskursiven Beitrag, den ich 2002 auf der Gedenkstättentagung in Segeberg vortrug: Uwe Danker: Gedanken zur Zukunft der regionalen Gedenkarbeit in Schleswig-Holstein, in: Das Gedächtnis des Landes, hrsg. von Detlev Gause und Heino Schomacker, Segeberg 2001, S. 47-73.

 

1. Aufgabe: Ort des Gedenkens, um Opfern ihre Würde wiedergeben

Die erste Erwartung an Gedenkstätten lautet, dass sie am authentischen historischen Platz der konkreten Verfolgung Orte des Gedenkens bieten, um Opfern einen Teil ihrer im NS-Staat geraubten Würde wiederzugeben. Das ist die erste und unmittelbarste Funktion von Gedenkstätten, wobei diese Zielvorgabe nicht nur für voll ausgebaute Gedenkstätten gilt, sondern auch für Gedenktafeln, für ‚stille‘, pädagogisch nicht begleitete Gedenkstätten, für Ehrenfriedhöfe etc. Das konkrete Ziel lautet, genau an dem Platz, wo entwürdigt wurde, einen Teil der Würde der Opfer zu restituieren. Zielgruppe sind also die Opfer, die Überlebenden als auch die Verstorbenen.

Meine These: Diese Aufgabe ist zeitlos; sie bleibt bestehen.

Die Aufgabe wird in Schleswig-Holstein an einem Großteil der Orte des Gedenkens umgesetzt: Die Gedenkstätten Ladelund, Kaltenkirchen, Ahrensbök erfüllen die Funktion, auch die Gedenkstätte Schwesing und das Bamberger-Haus / Jüdische Museum in Rendsburg, auch das Mahnmal vor dem Oberlandesgericht in Schleswig, das den Opfern der NS-Unrechtsjustiz gilt. Sogar die kleinen Gedenktafeln am ehemaligen Arbeitserziehungslager Nordmark in Kiel und die Tafel am ehemaligen Gestapo-Hauptquartier in Kiel genügen dieser Bedingung.

Nicht erfüllt wird diese Aufgabe aber z.B. auf dem Ehrenfriedhof der Kieler Bombenopfer, der einbeschrieben ist in den Friedhof Eichhof in Kiel-Kronshagen: Dort nämlich liegen unerkannt und ohne jeden Verweis neben den deutschen Bombenopfern 700 ehemalige Zwangsarbeitende, die zum Teil ebenfalls Opfer von Bombenangriffen wurden. Immerhin verweisen (kommentarlos) Grabstätten auf die Opfer. Entsprechende Grabstätten stehen völkerrechtlich unter Bestandsschutz. Ihre Pflege ist immer wieder ein förmliches ‚Erweckungsthema‘.

Ich könnte ähnliche Orte des organisierten Vergessens benennen. Insgesamt betrachtet handelt es sich meines Ermessens um überschaubare, nach Bestandserhebung heilbare Defizite: Gedenktafeln lassen sich auch heute noch montieren!

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